Befähigung / Anforderungsprofile
Für jede Stufe des CMAS Ausbildungssystems für Höhlentaucher ist ein Anforderungsprofil definiert, welches voll mit den damit freigegebenen Höhlenzonen korrespondiert.

Oberstes Ziel ist es, auf allen Stufen ein Optimum an Sicherheit zu erreichen und zu garantieren, ohne Auferlegung von unnötigen und damit meist kontraproduktiven Einschränkungen.

Der Schutz der meist sehr fragilen Höhlenumgebung ist ebenfalls ein Anliegen, welches nur mit perfekter Beherrschung der entsprechenden Tauchtechniken und der richtigen mentalen Einstellung verwirklicht werden kann.
Befähigungsprofil Höhlentaucher 1 CMAS (Cavern Diver)

Befähigungsprofil Höhlentaucher 2 CMAS (Cave Diver)

Befähigungsprofil Höhlentaucher 3 CMAS
(Full Cave Diver)

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Befähigungsprofil Höhlentaucher 1 CMAS (Cavern Diver)

Dies ist ein Taucher mit erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten im Gebrauch des notwendigen Materials und in Anwendung der entsprechenden Verhaltensregeln, um gefahrlos Tauchgänge in der Zone 1 (Cavern- oder Tageslichtbereich) planen und durchführen zu können.
Zwei bis Maximum vier brevetierte Höhlentaucher 1 (HT1) dürfen ohne Begleitung eines höher brevetierten Höhlentauchers zusammen tauchen, wenn:

a) die Grotte oder Höhle alle die für Zone 1 zwingend vorgeschriebenen Charakteristiken besitzt (z.B. Ganggrösse, Leine), ansonsten dort nicht getaucht werden darf.

b) ihnen der Tauchplatz bereits bekannt ist.

c) die aktuellen Umstände vor Ort (Sicht, Strömung, etc.) identisch oder zumindest sehr ähnlich mit denjenigen Umständen sind, die sie während ihrer Ausbildung bereits kennen gelernt haben.

Sollte nur Voraussetzung b) nicht erfüllt sein, so hat ein höher brevetierter Höhlentaucher (ab HT2), der mit der Grotte oder Höhle bestens vertraut ist, die Gruppe zu begleiten. Dasselbe gilt generell für Gruppen über vier Mitglieder.
Trifft nur c) nicht zu, so hat zwingend ein zertifizierter Cavern- oder Cave Diving Instructor die Gruppe zu führen. Die Gruppengrösse ist auf maximal 4 Taucher plus den Instruktor zu limitieren.
Der Tauchbereich ist aber in jedem Falle auf den Cavern Bereich beschränkt.

Die Tauchgänge haben so geplant und ausgeführt zu werden, dass die Auswirkung auf die Höhle, ihre Fauna und Flora auf ein Minimum reduziert wird und der ursprüngliche Zustand bewahrt bleibt.

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Befähigungsprofil Höhlentaucher 2 CMAS (Cave Diver)

Dies ist ein Taucher mit den Kenntnissen im Gebrauch des notwendigen Materials und den erforderlichen Fähigkeiten, um gefahrlos Tauchgänge in der Zone 2 zu planen und zu organisieren und diese in Begleitung eines brevetierten Höhlentauchers auf gleichem oder höherem Niveau (Höhlentaucher 2 oder höher) unternehmen zu können.
Er beherrscht alle Techniken, um sich auch bei Nullsicht, resp. totalem Lichtausfall sicher orientieren und zum Ausgang zurückfinden zu können.
Der Einsatz von Nitroxgemischen bis 40 % ist zulässig, wenn er das entsprechende Nitrox Diver Brevet besitzt (was ab 2006 obligatorisch ist).

Die Tauchgänge haben so geplant und ausgeführt zu werden, dass die Auswirkung auf die Höhle, ihre Fauna und Flora auf ein Minimum reduziert wird und der ursprüngliche Zustand bewahrt bleibt.

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Befähigungsprofil Höhlentaucher 3 CMAS (Full Cave Diver)

Dies ist ein Höhlentaucher auf höchstem Niveau mit den Kenntnissen im Gebrauch des notwendigen Materials und den erforderlichen Fähigkeiten, um gefahrlos Tauchgänge in der Zone 3 zu planen und zu organisieren und in Begleitung von mindestens gleich hoch ausgebildeten Höhlentauchern durchführen zu können.
Er ist befähigt, als Divemaster Höhlentaucher mit gleichen oder tieferen Brevetstufen in den ihnen offen stehenden Zonen zu begleiten.
Im Weiteren ist er fähig zur Durchführung von Einzelvorstössen bei Vorhandensein einer Backup-Gruppe.
Er hat die fachliche Kompetenz zur Planung und Durchführung von Langstreckentauchgängen, zum Passieren von Engnissen, zur Durchquerung von Siphons, resp. zum Post-Siphon-Tauchen, zum Anlegen und Einsatz von Flaschendepots und mitgetragenen Zusatzflaschen (Stage Tanks), sowie zur Verwendung von Nitrox-Gemischen und Durchführung von O2-Dekompressionen. Der Einsatz von Nitrox-Gemischen und O2-Dekompressionen ist allerdings nur dann zulässig, wenn er das entsprechende Advanced Nitrox Diver Brevet besitzt (was ab 2006 obligatorisch ist).
Er beherrscht alle Techniken zur regelkonformen Leinenverlegung, zum Traversieren von Jumps, zum Flicken von Gaps in der Führungsleine, zum auch bei Nullsicht, resp. totalem Lichtausfall sich sicher orientieren und zum Ausgang zurückfinden zu können.
Der Einsatz von Nitrox-Gemischen und O2-Dekompressionen ist allerdings nur dann zulässig, wenn er das entsprechende Advanced Nitrox Diver Brevet besitzt; dies wird aber empfohlen.
Er beherrscht alle Techniken, um sich auch bei Nullsicht, resp. totalem Lichtausfall sicher orientieren und zum Ausgang zurückfinden zu können.
Die Tauchgänge haben so geplant und ausgeführt zu werden, dass die Auswirkung auf die Höhle, ihre Fauna und Flora auf ein Minimum reduziert wird und der ursprüngliche Zustand bewahrt bleibt.
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