Zutrittsregelung Source de Landenouse (Dept. du Lot)


englische Version

französische Version
Der Leiter der alljährlichen Stages Spéléo Suisses, Beat Müller, hatte Gelegenheit, sich vor einer Woche ausführlich mit den Inhabern der Parzelle, auf der sich die Quelle befindet, betreffend des Zutritts und der Parkierungsmöglichkeiten zu unterhalten und Einsicht in den Katasterplan zu erhalten.
Der Besitzer beklagt sich sehr erbost darüber, dass es immer wieder Höhlentaucher gibt, die wohl mit dem Schnellzug durch die Kinderstube gebraust sind und ihre Hirnzellen in den Flossen haben. So weigerte sich kürzlich eine Gruppe, der Aufforderung ihre Wagen wegzuparken, nachzukommen. Der Bauer konnte so mit der Feldmaschine nicht zu seinem Acker hinunterfahren.
Auch die fix montierte Leiter und die Aufhängung für einen Flaschenzug wurden beide montiert, ohne VORHER den Besitzer der Parzelle um Erlaubnis zu fragen!
Der Besitzer hat deshalb ein richterliches Zutrittsverbot für das ganze Areal ins Auge gefasst.
Die wichtigsten Punkte:
1. Das gesamte Areal dort (flusswärts der Strasse, inkl. Mauer) gehört den Bewohnern des ca. 50m neben der Quelle liegenden Hauses, ist also Privatgelände! Dazu gehören auch die Quelle selbst mit Begrenzungsmauer, sowie der zum Feld hinunterführende Weg.
2. Damit der Zugang zum Feld hinunter für den Bauer jederzeit auf ca. 4m Breite frei ist, dürfen maximal 2 PWs ganz oben an der Kurve am äusseren Rand parkieren.
3. Einer Aufforderung durch den Besitzer, die Wagen wegzuparken, ist jederzeit, SOFORT und ohne jegliche Widerrede Folge zu leisten. Der Bauer ist niemandem Rechenschaft schuldig!
4. Falls weitere Wagen parkiert werden müssen, so ist das Material schnellstens auszuladen, zum Haus zu fahren, sich vorzustellen und höflich zu fragen, wo ev. diese weiteren Wagen (max. 2) parkiert werden dürften.

Im Interesse von uns allen bitten wir alle Organisationen und Höhlentaucher eindringlich:
a) sich strikte an diese Regelung zu halten
b) diese Regelung allen weiteren Ihnen bekannten Höhlentaucher weiterzuleiten

Ein einziger weiterer Zwischenfall führt nach den Worten des Besitzers sofort dazu, dass das gesamte Areal rund um die Quelle mit einem richterlichen Verbot belegt und eine Kette den Feldweg absperren wird (eigentlich bereits geplant und nach dem Gespräch mit dem Autor auf Zusehen hin vorläufig zurückgestellt). Jeder an der Strasse oder bei den Gebäuden parkierende Wagen oder die alleinige Anwesenheit von Personen auf dem Privatgelände führen dann zu einer sofortigen Benachrichtigung der Gendarmerie in Cajarc (mit Verzeigung, ev. Beschlagnahmung der Ausrüstung und jedenfalls einer Busse).

Beat Müller
Leiter Ressort Cave Diving CMAS.CH

Für Fragen oder weitere Auskünfte bitte mit Beat Müller Kontakt aufnehmen

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